Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Unsere externen Datenschutzbeauftragten bieten Deinem Unternehmen eine ganzheitliche Betreuung und praxisbezogene Beratung an, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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17. August 2022
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Consulting
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Malte Keller

Umfangreiche Anforderungen an den Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten Unternehmen zur Bestellung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Im öffentlichen Bereich ist jede öffentliche Verwaltung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Beide Bereiche haben Schwierigkeiten, technisch und zugleich juristisch versierte Datenschutzbeauftragte zu finden, die über entsprechende Fachexpertise verfügen. Zudem stehen Unternehmen und öffentliche Stellen bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen mangels Ressourcen oft vor unüberwindbaren Problemen.  

Wir können den internen Datenschutzbeauftragten in Deinem Unternehmen sowohl bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen oder selbst als externer Datenschutzbeauftragter die Kontroll- und Überwachungsfunktion im Datenschutz übernehmen. Unsere Datenschutzberater vereinbaren technisches und juristisches Verständnis, um die Prozesse datenschutzgerecht, sicher und wirtschaftlich zu gestalten, damit Du und Dein Team sich auf Euer Kerngeschäft konzentrieren können.

Mit Hilfe unserer Datenschutzexperten erhältst Du die fachkundige Unterstützung, die aufgrund der Gesetzeslage von einem Datenschutzbeauftragten und Deinem Unternehmen verlangt wird.   

Externer Datenschutzbeauftragter | Unsere Leistungspakete

Externer DSB

S

  • Geeignet für Unternehmen mit kleinem bis mittlerem Beratungsbedarf

Externer DSB

M

  • Geeignet für Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf

Externer DSB

L

  • Geeignet für Unternehmen mit individuellem Beratungsbedarf

Externer Datenschutzbeauftragter | Unsere Leistungen im Detail

Leistungen
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
  • Stellvertretung des externen Datenschutzbeauftragten
  • Bereitstellung Datenschutzmanagement-Tool
  • Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten
  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen
  • Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Bereitstellung und Überprüfung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AVV)
  • Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
Datenschutz
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Prüfung und Kontrolle der Wirksamkeit der Datenschutzorganisation
  • Persönlicher Ansprechpartner zu Fragen im Datenschutz und in der IT-Sicherheit
  • Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFAs)
  • Analyse bestehender datenschutzrelevanter Unterlagen
  • Durchführung von Audits zur Einhaltung des Datenschutzes
  • Bereitstellung und Überprüfung von Datenschutzhinweisen und Datenschutzerklärungen
Gruppe von Menschen diskutiert und arbeitet
  • Prüfung und datenschutzkonforme Gestaltung von Websites und Apps
  • Erstellung individuelle Richtlinien, Dienstanweisungen, Nutzungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Merkblätter und Einwilligungen
  • Prozessablaufmodellierung für Betroffenenrechte
  • Umsetzungen von Löschanforderungen
  • Einhaltung von Rechenschaftspflichten
  • Mitgliedschaften & Zertifizierungen
TÜV Zertifizierte Berater
GDD Mitglied
Malte Keller

Malte Keller

Data Protection Consultant | Consulting Services

0541 605 7614

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