Übernahme interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

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09. August 2023
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Consulting
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Malte Keller

HinSchG und seine Anforderungen

Welche Verpflichtungen ergeben sich für Unternehmen daraus?

Die gesetzlichen Anforderungen sind für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten ab dem 02.07.2023 umzusetzen. Unternehmen mit weniger Beschäftigten haben bis zum 17.12.2023 Zeit. Hinweise von Personen (sog. Whistleblower) zu Missständen in Unternehmen müssen demzufolge an eine interne Meldestelle abgegeben werden können. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein. Dabei ist sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen.

Unser Service im Überblick

Wir bieten die Übernahme der internen Meldestelle gemäß HinSchG als Service für Dein Unternehmen.

  • Leistungen von pco
  • Nutzen für den Kunden
  • Service-Pauschale
  • Ticket-Kosten

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Malte Keller

Malte Keller

Data Protection Consultant | Consulting Services

0541 605 7614

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