HinSchG und seine Anforderungen
Welche Verpflichtungen ergeben sich für Unternehmen daraus?
Die gesetzlichen Anforderungen sind für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten ab dem 02.07.2023 umzusetzen. Unternehmen mit weniger Beschäftigten haben bis zum 17.12.2023 Zeit. Hinweise von Personen (sog. Whistleblower) zu Missständen in Unternehmen müssen demzufolge an eine interne Meldestelle abgegeben werden können. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein. Dabei ist sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen.
Unser Service im Überblick
Wir bieten die Übernahme der internen Meldestelle gemäß HinSchG als Service für Dein Unternehmen.
- Leistungen von pco
- Nutzen für den Kunden
- Service-Pauschale
- Ticket-Kosten