
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ richtet sich an mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit bis zu 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.
Was wird gefördert?
Unternehmen können wahlweise eines der nachfolgenden Module oder auch beide in Anspruch nehmen.
- Modul 1: Investitionen in digitale Technologien.
Hier werden Investitionen in digitale Technologien wie die Anschaffung neuer Hard- und Software gefördert. Dazu gehören datengetriebene Geschäftsmodelle, Big Data, Data Warehousing, Cloud-Anwendungen, IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Hier stehen Investitionen in die digitale Qualifizierung der Mitarbeiter im Fokus, um durch Weiterbildungsmaßnahmen zur Transformation beizutragen oder IT-Kompetenz zu intensivieren.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen, abhängig von der Unternehmensgröße. Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:
- Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
- Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
- Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung (+eventuelle Bonusprozentpunkte)
In Einzelfällen sind höhere Förderquoten z.B. durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit möglich. Auch für Unternehmen aus strukturschwachen Regionen ist eine höhere Forderung denkbar. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.

Beispiele für förderbare Projekte
- Veeam Backup: Zweite Backup Kopie in die Cloud (Azure)
- Cisco ISE: Für mehr Sicherheit im Netzwerk (Security)
- Virtual Desktop (Cloud, Modernisierung)
- Migration zu M365 / Exchange Online (Modern Workplace)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine exemplarische Auflistung von möglicherweise förderungsfähigen Projekten handelt. Ob ein vorgeschlagenes Projekt bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Behörden im Einzelfall.
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