Massenweise Abmahnungen und Schadenersatzforderungen für Unternehmenswebsites

Das Problem mit Google-Schriften - So gehst Du auf Nummer sicher

Im Januar diesen Jahres hat das Landgericht München einem Websitebesucher 100 € Schadensersatz zugesprochen. Warum? Weil dessen IP-Adresse ohne Einwilligung von dem Websitebetreibenden an Google übermittelt wurde. Dabei fand die Übertragung durch die Webschrift von Google statt. Die sogenannten Google Webfonts.

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17. Oktober 2022
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Consulting
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Malte Keller

Abmahnwelle wegen Google Fonts

In den letzten Monaten haben es sich unseriöse Anwaltskanzleien und andere geschäftstüchtige Personen zur Aufgabe gemacht, massenweise Websites im Internet auf Datenschutzverstöße zu scannen. Ihre Mission: Droh-E-Mails an Unternehmen versenden, Schadensersatz einfordern und Abmahnungen per Post zustellen.

Nachfolgend geben wir Dir eine Anleitung, wie Du für derartiges Szenario bestens gewappnet bist.

Was sind Google Webfonts?

Oft werden Schriftarten auf Websites über Google Fonts eingebunden. Die meisten Tools, mit denen Websites gebaut werden, haben diese standardmäßig integriert. Ein klarer Vorteil: Besucher:innen von Websites bekommen alles so dargestellt, wie es vom Anbieter vorgesehen ist.

Die Problematik

Standardmäßig werden diese Webfonts live von den Google-Servern geladen. In dem Zusammenhang werden die IP-Adressen der Websitebesuchenden in die USA übertragen. Solche Übertragungen sind ein datenschutzrechtliches Problem. Das Datenschutzniveau der USA entspricht aktuell nicht den europäischen Anforderungen.

Die Lösung

Google Webfonts können mit einem Code von Google lokal eingebunden werden. Dadurch werden die Schriften einfach auf dem eigenen Server angeboten, sodass eine Übertragung zu den Google-Servern nicht mehr stattfindet. Ein Schadensersatzanspruch wegen der Übertragung von Daten an Google kann in diesem Fall nicht mehr gelten gemacht werden. 

Wie kannst Du Google Webfonts datenschutzkonform nutzen?

  • Website-Scan

    Zuerst muss geprüft werden, ob Du auf Deiner Website Google Webfonts überhaupt nutzt. Diverse Website-Scanningtools wie zum Beispiel webbkoll (Zum Tool) können Dir dabei helfen.

  • Fonts lokal einbinden

    Sofern Google Webfonts im Einsatz sind, musst Du diese lokale einbinden. Wie das geht, erfährst Du zum Beispiel mit Hilfe des Google-webfonts-helper (zum Tool). 

Wie geht man nun mit Drohschreiben um?

Sind Google Fonts bei Dir im Einsatz, solltest Du die Umstellung spätestens jetzt vornehmen, indem Du die Google Webfonts lokal einbindest. Unseriöse Droh-E-Mails kannst Du grundsätzlich ignorieren. Viele dieser E-Mails sind bereits von Opfern im Internet bekannt gemacht worden und wiederholen sich in Formulierung und Vorgehensweise. Wenn Du jedoch eine anwaltliche Abmahnung erhältst, solltest Du im Zweifel einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Fazit

Vielen Websitebetreibern ist das Problem mit Google Webfonts nicht bewusst. Die Umstellung ist jedoch supereinfach und schnell erledigt. Das Ergebnis unterscheidet sich optisch nicht – und das ist das Wichtigste. Darüber hinaus erscheinen 100 € Schadensersatz auf den ersten Blick nicht viel. Wenn nun aber mehr Nutzer diesen Anspruch geltend machen, kann es schnell sehr teuer werden.

Datenschutz und Online Marketing? Wir helfen!

Solltest Du Hilfe benötigen bei der datenschutzkonformen Gestaltung Deiner Websites, helfen wir Dir gerne. Wir unterstützen Dich dabei, die Marketing-Interessen mit den geltenden Datenschutzbestimmungen in Einklang zu bringen und holen trotz hoher Anforderungen das Beste aus Deinem Online Marketing heraus. Unsere erfahrenen Datenschutzberater prüfen und analysieren Deine Website, identifizieren sämtliche Trackingtools, Cookies, Pixel & Co. und formulieren konkrete Anpassungsempfehlungen. Außerdem überarbeiten wir Deine Datenschutzerklärung oder erstellen diese neu. Damit bist Du auf immer der sicheren Seite.

Malte Keller

Malte Keller

Data Protection Consultant | Consulting Services

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