Stornierungsbedingungen für die Teilnahme am Deutschen IT-Security Kongress

Wichtiger Hinweis: Uns ist es sehr wichtig, dass wir Deine und unsere Ressourcen sinnvoll planen und unnötige Lebensmittelverschwendung verhindern. Solltest Du also wider Erwarten nicht am Kongress teilnehmen können, melde Dich bitte offiziell ab. Sollte uns Deine Abmeldung bis zum 23.09.2024 nicht vorliegen, berechnen wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 95,00 €. Untenstehend findest Du unsere Stornierungsbedingungen.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen

Diese Stornierungsbedingungen sind Grundlage für die Teilnahme am Deutschen IT-Security Kongress (DITSK). Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

§ 2 Verbindlichkeit der Teilnahme

Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende die rechtlich bindende Erklärung ab, zum DITSK am 26. September 2024 zu erscheinen. Die Anmeldung begründet ein Schuldverhältnis zwischen dem Teilnehmenden und pco.

§ 3 Kostenlose Stornierung

Sofern der Teilnehmende am 26. September nicht am DITSK teilnehmen kann, seine Teilnahme jedoch bis spätestens 23.09.2024 absagt, werden ihm keine Stornierungsgebühren berechnet. Eine Abmeldung erfolgt über den "Ticket stornieren-Button" in der Bestätigungsmail. Bei Unklarheiten erfolgt eine Kontaktaufnahme per E-Mail an pco-veranstaltung@pco-online.de.

§ 4 Stornierungsgebühren

Wird die Teilnahme nicht rechtzeitig gem. § 3 abgesagt oder bleibt der Teilnehmende am Kongresstag der Veranstaltung gänzlich fern, kann ein angemessener Ersatz für nutzlose Aufwendungen vom Teilnehmenden durch pco verlangt werden. Diese Stornierungsgebühren betragen je Teilnehmenden 95,00 €. Sofern der Teilnehmende nachweislich nicht am DITSK teilgenommen hat, werden die Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierungsgebühren sind sofort fällig.

§ 5 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen

Soweit der Teilnehmende bei pco zusätzliche Leistungen beauftragt hat, rechnet pco etwaige Auslagen bei Nicht-Erscheinen zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilt pco Auskunft und legen Nachweise vor.