Stornierungsbedingungen für die Teilnahme am Deutschen IT-Security Kongress

Wichtiger Hinweis: Uns ist es sehr wichtig, dass wir Deine und unsere Ressourcen sinnvoll planen und unnötige Lebensmittelverschwendung verhindern. Solltest Du also wider Erwarten nicht am Kongress teilnehmen können, melde Dich bitte offiziell ab. Sollte uns Deine Abmeldung bis zum Montag, 14.09.2026 um 17:00 Uhr nicht vorliegen, berechnen wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 95,00 €, die wir im Anschluss an den Deutschen IT-Security Kongress an eine gemeinnützige Organisation in der Region Osnabrück spenden werden. Untenstehend findest Du unsere Stornierungsbedingungen. 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen 

Diese Stornierungsbedingungen sind Grundlage für die Teilnahme am Deutschen IT-Security Kongress (DITSK). Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. 

§ 2 Verbindlichkeit der Teilnahme 

Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende die rechtlich bindende Erklärung ab, zum DITSK am 17. September 2026 zu erscheinen. Die Anmeldung begründet ein Schuldverhältnis zwischen dem Teilnehmenden und pco. 

§ 3 Kostenlose Stornierung 

Sofern der Teilnehmende am 17. September nicht am DITSK teilnehmen kann, seine Teilnahme jedoch bis spätestens 14.09.2026 um 17:00 Uhr absagt, werden ihm keine Stornierungsgebühren berechnet. Eine Abmeldung erfolgt ausschließlich über den Abmelde-Button in der Bestätigungs-Mail zur Registrierung. 

§ 4 Stornierungsgebühren 

Wird die Teilnahme nicht rechtzeitig gem. § 3 abgesagt oder bleibt der Teilnehmende am Kongresstag der Veranstaltung gänzlich fern, kann ein angemessener Ersatz für nutzlose Aufwendungen vom Teilnehmenden durch pco verlangt werden. Diese Stornierungsgebühren betragen je Teilnehmenden 95,00 €. Sofern der Teilnehmende nachweislich nicht am DITSK teilgenommen hat, werden die Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierungsgebühren sind sofort fällig. Sämtliche angefallenen Stornierungsgebühren durch nicht erschienene Teilnehmende beim Deutschen IT-Security Kongress 2026 wird pco an eine gemeinnützige Organisation in der Region Osnabrück spenden. 

§ 5 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen 

Soweit der Teilnehmende bei pco zusätzliche Leistungen beauftragt hat, rechnet pco etwaige Auslagen bei Nicht-Erscheinen zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilt pco Auskunft und legen Nachweise vor.