KI datenschutzkonform im Unternehmen einsetzen

Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten im Fokus-Workshop

Die Einführung von KI-Lösungen im Unternehmen unter Beachtung der Datenschutzgesetze wie der DSGVO ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant werden muss. Die Einhaltung der Datenschutzgesetze beim Einsatz von KI ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg und die gesellschaftliche Akzeptanz von KI-Technologien. Sie hilft, Risiken zu minimieren und Vertrauen aufzubauen, was insbesondere in der datengetriebenen Wirtschaft entscheidend ist. Unser Fokus-Workshop KI trifft Datenschutz hilft Unternehmen dabei, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Anforderungen der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (kurz KI-VO, auch AI Act genannt) zu verstehen und umzusetzen.

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06. Februar 2025
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Daniela Gibmeyer

Anwendungsfrist KI-Verordnung (AI Act) ab 2. Februar 2025

Der EU-Rat hat am 21. Mai 2024 den AI Act und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet und damit eine richtungsweisende Basisregulierung für den betrieblichen Einsatz von KI auf den Weg gebracht.

Seit dem 2. Februar müssen Unternehmen und Verantwortliche dafür Sorge tragen, den neuen regulatorischen Anforderungen des AI Acts, also der KI-Verordnung, gerecht zu werden. Konkret bedeutet das unter anderem die Sicherstellung von KI-Kompetenz im Unternehmen. Unwissenheit schützt nicht vor Haftung, wer jetzt untätig bleibt, setzt sich erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken aus.

Was erwartet Dich im Fokus-Workshop KI trifft Datenschutz?

  • Praxisnahes Wissen zu den rechtlichen Anforderungen und Pflichten der DSGVO und der KI-VO (AI Act) beim Einsatz von KI in Deinem Unternehmen

  • Durchführung eines Workshops zu den Pflichten und Maßnahmen der DSGVO und KI-VO (AI Act) beim Einsatz von KI

  • Erarbeitung einer KI-Richtlinie für Dein Unternehmen

  • Vor- und Nachbereitung des Workshops

  • Bereitstellung der gezeigten Folien als Workshop-Handout

Alle Infos zum Fokus-Workshop KI trifft Datenschutz

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Für weitere Infos oder einen persönlichen Gesprächstermin zu unserem Fokus-Workshop KI trifft Datenschutz nutze gerne das folgende Kontaktformular.

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Darum ist Datenschutz für die Nutzung von KI wichtig

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Rechtskonformität

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse mit der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzgesetzen übereinstimmen. Ein Verstoß kann hohe Geldstrafen und Reputationsschäden nach sich ziehen.
 

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Vertrauen und Transparenz

Datenschutzkonformes Verhalten stärkt das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Partnern und Mitarbeitenden. Menschen möchten sicher sein, dass ihre Daten nicht missbraucht werden.

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Minimierung von Risiken

KI-Systeme können fehlerhaft sein oder diskriminierende Ergebnisse liefern, wenn sie auf ungeeigneten oder unrechtmäßig gesammelten Daten basieren. Datenschutz reduziert solche Risiken.
 

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Ethik und Fairness

Datenschutzregeln unterstützen die ethische Nutzung von KI und sorgen dafür, dass die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung oder beim Scoring.

Praktische Tipps für Unternehmen

  • Audit und Beratung:

    Unternehmen sollten eine Datenschutzprüfung durchführen lassen und Expert:innen für DSGVO und KI hinzuziehen.

  • Schulungen:

    Mitarbeitende sollten geschult werden, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit KI zu verstehen und umzusetzen.

  • Regelmäßige Überprüfung:

    Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen müssen kontinuierlich überprüft und verbessert werden.

4 gängige Use-Cases für den Einsatz von KI in Unternehmen

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IT: Spamfilter mit KI-gestützter Erkennung

KI-VO: Risikokategorie: Nicht besonders geregelt. Beachtung KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) und Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO).
DSGVO: Ja, da Personenbezug.

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Kundendienst & Support: KI-basierte Chatbots und virtuelle Assistenten

KI-VO: Risikokategorie: Nicht besonders geregelt. Beachtung KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) und Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO).
DSGVO: Ja, da Personenbezug.

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Personalabteilung: Vorauswahl von Bewerber:innen, Analyse von Lebensläufen und Durchführung von Interviews durch KI

KI-VO: Risikokategorie: Hochrisiko-KI-System. Solche Systeme können wesentliche Entscheidungen über den beruflichen Werdegang von Personen beeinflussen und dürfen nur bei Beachtung der Pflichten gem. Art. 26 KI-VO eingesetzt werden.
DSGVO: Ja, da Personenbezug.

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Produktion: KI-gestützte Optimierung von Produktionsabläufen (z. B. Predictive Maintenance)

KI-VO: Risikokategorie: Geringes Risiko. Beachtung KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) und Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO).
DSGVO: Keine direkten Auswirkungen auf Datenschutz, da nur Maschinen- und Sensordaten verwendet werden.

Deine Ansprechpartner

Dan-Julian Soupidis

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Sales Specialist | Consulting Services

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Sebastian Bernard

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Sven Malinowski

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